Damals gründeten Karl der Große und Papst Leo III. ein Domkloster in Paderborn. Aus dieser Gemeinschaft entwickelte sich im Laufe der Zeit das Domkapitel. Über viele Jahrhunderte prägte es das kirchliche Leben der Stadt, bis es im Jahr 1810 während der Säkularisation aufgelöst wurde. Unter „Säkularisation“ versteht man, dass der Staat unter der Führung von Napoleon kirchliche Einrichtungen aufhob und ihr Vermögen einzog.
Ganz verschwunden war das Kapitel damit aber nicht: 1821 wurde es durch die päpstliche Bulle De salute animarum erneut ins Leben gerufen. Einen weiteren Meilenstein bildete das Konkordat von 1930 – ein Vertrag zwischen dem Vatikan und dem Staat Preußen. Darin erhielt das Paderborner Domkapitel den Rang eines „Metropolitankapitels“, also eine herausgehobene Stellung für eine ganze Kirchenprovinz in Mitteldeutschland.
Auch heute erfüllt das Metropolitankapitel wichtige Aufgaben. Es gestaltet die feierlichen Gottesdienste im Hohen Dom, kümmert sich um den Erhalt und die Pflege der unseres Hohen Doms und unterstützt den Erzbischof mit Rat und Erfahrung.
Besonders bedeutend wird das Kapitel, wenn der erzbischöfliche Stuhl frei wird – etwa nach dessen Tod oder Rücktritt. In dieser Zeit wählt das Kapitel zunächst einen Verwalter, der die laufenden Geschäfte übernimmt, und anschließend den neuen Erzbischofs. Damit trägt es entscheidend dazu bei, die Zukunft der Erzdiözese Paderborn zu gestalten.