Rechtliche Grundlagen
Die heutigen Statuten des Paderborner Metropolitankapitels stammen vom 11. Februar 1999. Sie stützen sich auf wichtige kirchliche Dokumente: die päpstliche Bulle De salute animarum von 1821, das Preußenkonkordat von 1929, das kirchliche Gesetzbuch von 1983 sowie Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz. In ihnen sind Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte des Kapitels festgelegt.
Besetzung des Domkapitels
1821 ordnete Papst Pius VII. gemeinsam mit dem preußischen König die kirchlichen Verhältnisse neu. Neben den Diözesangrenzen wurden auch die Domkapitel wiedererrichtet – erstmals unabhängig von adeliger Abstammung. Seitdem umfasst das Paderborner Domkapitel 14 Domkapitulare:
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Dompropst und Domdechant als Leitung
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acht residierende Domkapitulare
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vier nichtresidierende Domkapitulare aus den Reihen der Landdechanten
Hinzu kommen sechs Domvikare.
Modalitäten als Metropolitankapitel
Mit dem Preußenkonkordat von 1929 wurde Paderborn Erzbistum – und das Domkapitel zum Metropolitankapitel erhoben. Seitdem gilt:
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Der Dompropst wird vom Kapitel selbst gewählt.
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Der Domdechant wird vom Erzbischof nach Anhörung des Kapitels ernannt.
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Die übrigen Domkapitularstellen besetzt der Erzbischof, abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Kapitels.
Das Wahlrecht für den Erzbischof blieb erhalten, allerdings auf Kandidaten beschränkt, die von Rom nach Rücksprache mit dem Kapitel vorgeschlagen werden.
Aufgaben heute
Das Metropolitankapitel ist bis heute ein zentrales Gremium der Erzdiözese. Seine Aufgaben sind:
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Feier der Liturgie im Hohen Dom
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Erhalt des Domes, der Kaiserpfalz und der Kuriengebäude
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Beratung des Erzbischofs
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monatliche Sitzungen zur Koordination
Die residierenden Mitglieder übernehmen meist Leitungsfunktionen als Weihbischöfe oder im Generalvikariat. Seit 2004 gehört auch wieder ein Professor der Theologischen Fakultät dazu. Die nichtresidierenden Domkapitulare leiten Pfarreien und wirken als Dechanten oder Regionaldekane. Ehrendomherren sind Priester, die sich in besonderer Weise um die Paderborner Kirche verdient gemacht haben.
Symbole und Traditionen
Seit 1859 tragen die Domkapitulare violette Chorkleidung – ein sichtbares Zeichen ihres Amtes. Das Kapitelskreuz, das sie an einer Kette tragen, zeigt auf der einen Seite den heiligen Liborius, auf der anderen Karl den Großen. Seit 1864 ist der Kreuzgang des Domes die letzte Ruhestätte verstorbener Domkapitulare.