Institutionelles Schutzkonzept

 

Institutionelles Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für das Metropolitankapitel Paderborn und die Dommusik

 

  1. Einleitung und Zielsetzung

Das Metropolitankapitel Paderborn und die Dommusik verfolgen gemeinsam das Ziel, dass sich Kinder, Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene in allen Bereichen der Domliturgie, der Dommusik, des Kaiserpfalzmuseums und bei Domführungen sicher fühlen können. Da viele haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätige intensiv mit jungen Menschen zusammenarbeiten – insbesondere in der Arbeit mit Ministranten und den Chören der Dommusik –, tragen wir eine große Verantwortung für deren körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Grundlage dieses Konzepts ist die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Erzbistums Paderborn (PrävO). Wir wollen eine Kultur der Achtsamkeit und des Vertrauens schaffen, die von christlicher Motivation und wertschätzender Aufmerksamkeit geprägt ist.

  1. Risikoanalyse und Präventionsfachkraft

Zur Umsetzung der Präventionsordnung wurden Risikoorte, -zeiten und -situationen sowie bestehende Machtverhältnisse und Kommunikationsstrukturen untersucht. Es ist die dauerhafte Aufgabe aller Beteiligten, Risikofaktoren zu identifizieren und das Gefahrenpotenzial ständig neu zu bewerten. Zur Unterstützung benennt das Metropolitankapitel Präventionsfachkräfte. Diese fungieren als Ansprechpersonen für alle Mitarbeitenden, beraten bei der Umsetzung von Projekten und kennen die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen.

  1. Personalauswahl und -entwicklung

Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen werden nur Personen eingesetzt, die neben der fachlichen auch über die notwendige persönliche Eignung verfügen. Alle Bewerber und ehrenamtlich Tätigen müssen ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) sowie eine Selbstauskunftserklärung vorlegen. Das EFZ muss alle fünf Jahre erneuert werden. Zudem sind der Verhaltenskodex durch Unterschrift anzuerkennen und regelmäßige Schulungen zur Prävention (mindestens alle fünf Jahre) verpflichtend. In regelmäßigen Mitarbeitendengesprächen wird der Umgang mit Nähe und Distanz reflektiert.

  1. Verhaltenskodex: Umgang miteinander

Der Umgang ist geprägt von Respekt, Achtsamkeit und der Achtung persönlicher Grenzen.

  • Sprache und Wortwahl: Unsere Kommunikation ist wertschätzend und dem Alter der Schutzbefohlenen angepasst. Wir verwenden Vornamen; Spitznamen werden nur im gegenseitigen Einverständnis genutzt, während Kosenamen untersagt sind. Wir reden nicht schlecht über andere, hören aktiv zu und beziehen gegen abwertende Wortwahl, Diskriminierung oder Mobbing entschieden Stellung.
  • Angemessenheit von Körperkontakt: Jeder Mensch bestimmt selbst über das Maß an Nähe und Distanz. Körperliche Berührungen müssen altersgerecht sein und die freie Zustimmung voraussetzen; der Wille zur Ablehnung ist ausnahmslos zu respektieren. In besonderen Situationen (z. B. Verletzung, Trauer) wird vor einem Körperkontakt (z. B. Umarmung) um Erlaubnis gefragt. Körperkontakt im Intimbereich, aufdringliches Verhalten sowie Berührungen als Belohnung oder Strafe sind verboten.
  • Spezifische Situationen in der Dommusik: Da Musizieren körperliche und emotionale Nähe erfordert, ist in Proben besondere Sorgfalt geboten. Im Einzelunterricht, der oft in geschlossenen Räumen stattfindet, ist Transparenz wichtig: Es gibt keine „Geheimnisse“ zwischen Lehrkraft und Schüler. Körperkontakt (z. B. zur Haltungskorrektur) muss angekündigt und einvernehmlich sein. Signale von Unwohlsein führen zum sofortigen Abbruch der Situation.
  1. Gestaltung von Nähe und Distanz auf Fahrten und Reisen

Chorfahrten und Freizeiten stärken die Gemeinschaft, erfordern aber klare Regeln. Die Betreuung erfolgt durch geschulte, volljährige Personen. Bei Übernachtungen schlafen Kinder/Jugendliche und Erwachsene grundsätzlich in getrennten, geschlechtergetrennten Räumen. Ein alleiniger Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer minderjährigen Person in Schlaf- oder Sanitärräumen ist zu vermeiden. Die Privatsphäre, insbesondere in Schlafbereichen, ist zu achten; Zimmer werden nicht ohne Anklopfen betreten. Spiele mit sexuellem Bezug oder Entkleidespiele sind streng untersagt.

  1. Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

Die Nutzung von Medien muss frei von sexualisierten, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder rassistischen Inhalten sein. Das Recht am eigenen Bild ist zu wahren: Veröffentlichungen von Fotos oder Tonaufnahmen erfordern das Einverständnis der Betroffenen bzw. Erziehungsberechtigten. In Proben und während der Nachtruhe auf Fahrten kann die Handynutzung eingeschränkt werden, um den persönlichen Austausch zu fördern und vor übermäßigem Medienkonsum zu schützen. Bei dienstlicher Nutzung sozialer Medien erfolgt keine Vermischung mit privaten Angelegenheiten.

  1. Erzieherische Maßnahmen, Geschenke und Geheimnisse

Erzieherische Maßnahmen dienen der Reflexion, müssen im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen und dürfen persönliche Grenzen niemals überschreiten. Jede Form von Gewalt, Demütigung oder Bloßstellung ist verboten. Exklusive Geschenke an einzelne Schutzbefohlene sind untersagt, da sie emotionale Abhängigkeiten fördern können; finanzielle Zuwendungen sind nur in geringem, transparentem Maße ohne Gegenleistung erlaubt. Kinder werden sensibilisiert, dass sie niemals unter Druck verpflichtet werden dürfen, Dinge geheim zu halten.

  1. Beratungs- und Beschwerdeweg bei Verdachtsfällen

Wir pflegen eine Kultur, in der Kritik und Beschwerden als Chance zur Weiterentwicklung willkommen sind.

  • Ansprechpersonen:
    • Geistliche Leitung der Kantoreien: Domvikar Markus Stadermann, 05251 125-1255, markus.stadermann@erzbistum-paderborn.de (Domchor), Domvikar Christian Städter, 05251 2067300, christian.staedter@erzbistum-paderborn.de (Nachwuchschor) und Gemeindereferentin Joana Drießen, 05251 125-1964, joana.driessen@erzbistum-paderborn.de (Mädchenkantorei)
    • Im liturgischen Dienst: Domzeremoniar Msgr. Dr. Gregor Tuszynski, 05251 125-1768, gregor.tuszynski@erzbistum-paderborn.de und Gemeindereferentin Joana Drießen, 05251 125-1964, joana.driessen@erzbistum-paderborn.de
    • Beschwerden über Verantwortliche: Dompropst Msgr. Joachim Göbel, 05251 125-1233, joachim.goebel@erzbistum-paderborn.de
    • In allen Fällen ansprechbar: Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Gabriela Joepen, missbrauchsbeauftragte@joepenkoeneke.de, Tel.: 0160/702 41 65 oder: Prof. Dr. Martin Rehborn, missbrauchsbeauftragter@rehborn.com, Tel.: 0170/844 50 99
  • Vorgehen bei Verdacht: Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt gilt: Ruhe bewahren, eigene Wahrnehmungen ernst nehmen und zeitnah dokumentieren, aber keine eigenmächtigen Ermittlungen oder Konfrontationen mit mutmaßlichen Tätern durchführen. Es muss umgehend Kontakt zur Leitungsebene, den seelsorglichen Begleitern oder den Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums aufgenommen werden.
  1. Qualitätsmanagement und Nachhaltigkeit

Dieses Schutzkonzept wird regelmäßig, spätestens alle fünf Jahre, überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das Metropolitankapitel verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche gezielt in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken, damit sie ihre eigenen Grenzen kennen und „Nein“ sagen können. Verstöße gegen diesen Kodex können arbeitsrechtliche Konsequenzen oder den Ausschluss aus der Gemeinschaft zur Folge haben.

Dieses Konzept tritt für das Metropolitankapitel Paderborn und die Dommusik zum 01.05.2026 in Kraft.