Vermutlich bei einer Missionssynode Karls des Großen an den Paderquellen im Jahr 777 entsteht eine erste Gemeinschaft von Priestern an der Salvator-Kirche, dem Vorläufer des heutigen Domes.
Geschichte des Kapitels
Papst Leo III. und Karl der Große treffen sich in Paderborn. „Chöre von Priestern“ begrüßen den Papst. König und Papst gründen das Domkloster und statten es u.a. mit Reliquien aus.
Bischof Badurad führt die auf der Synode von Aachen beschlossene Kanonikerregel ein. Das heißt die Kleriker leben von nun an nach festen geistlichen Regeln ähnlich wie eine Klostergemeinschaft zusammen (vita communis).
Das Domkapitel erhält von König Karl III. das Recht, den Bischof frei aus den eigenen Reihen zu wählen.
Inzwischen gehören etwa 65 Kleriker zum Domkapitel, darunter Priester, Diakone, Subdiakone und niedere Kleriker.
Zum ersten Mal tauchen die Titel „Propst“ und „Dekan“ für die Vorsteher des Kapitels auf.
Es dürfen nur noch Männer aus hochadeligen Familien Domherren werden. Ausnahmen sind selten und erfordern einen Doktorgrad in Theologie.
Das Domkapitel gewinnt an politischen Einfluss. Es stellt die Archidiakone in fast allen Teilen des Bistums und prägt auch die Politik im Fürstbistum. Gleichzeitig endet das gemeinsame Leben (vita communis); jeder Domherr bezieht sein eigenes Haus im Umfeld des Domes.
In den Wirren der Reformation wird Dompropst Dietrich von Fürstenberg zum Bischof gewählt. Unter seiner Führung wird Paderborn wieder katholisch.
Das Fürstbistum Paderborn wird von Preußen eingezogen. Das Domkapitel bleibt zunächst bestehen.
Unter französischer Herrschaft wird das Domkapitel aufgehoben. Die meisten Mitglieder bleiben jedoch am Dom und feiern weiterhin die Liturgie.
Papst Pius VII. ordnet das Bistum Paderborn mit der Bulle "De salute animarum" neu. Der Dom wird erneut als Bistumskirche bestätigt.
Am 26. Oktober werden zu Kleinlibori die ersten neuen Domherren in ihr Amt eingeführt und das neue Domkapitel nimmt seine Arbeit auf.
Papst Pius XI. verleiht dem Domkapitel den Titel Metropolitankapitel und macht den Dom "zur Metropolitankirche".
Nach langwierigen Arbeiten ab 1919, die immer wieder pausiert oder verzögert wurden, beschloss das Kapitel seine neuen Statuten. Hierbei wurden auch die Änderungen durch den CIC (Codex Iuris Canonici) von 1917 und Preußenkonkordat von 1929 berücksichtigt.
Das II. Vatikanische Konzil (1962-65) brachte grundlegende Veränderungen für die Statuten des Metropolitankapitels mit sich. Diese wurden nach der Veröffentlichung des neuen CICs 1983 grundlegend überarbeitet.
Das 200 jährige Jubiläum des Domkapitels wurde 2023 mit einem großen Festakt und dem Sammelband "200 Jahre Domkapitel zu Paderborn, 1823 - 2023" gefeiert.
Am 13. Februar 2025 wurde eine Aktualisierung der Statuten von 1999 beschlossen. In dieser Form sind sie aktuell gültig.