Das Metropolitankapitel

Das Domkapitel zu Paderborn ist aus dem 799 von Karl dem Großen und Papst Leo III. gegründeten Domkloster hervorgegangen. Ihr Ende fand die tausendjährige Institution 1810 durch die Säkularisation. Die Neuerrichtung erfolgte nach den Bestimmungen der päpstlichen Bulle De salute animarum vom 16. Juli 1821. Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen erhob 1930 das Domkapitel zum Metropolitankapitel in der Mitteldeutschen Kirchenprovinz.

Zu den Aufgaben des Metropolitankapitels zählt die Feier der Liturgie im Hohen Dom, die Erhaltung der Hohen Domkirche, die Beratung des Erzbischofs sowie die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Konsultorenkollegiums, das an der Vermögensverwaltung des Erzbistums mitwirkt. Im Falle der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles wählt es den Diözesanadministrator und vor allem den neuen Erzbischof (vgl. Präambel der Statuten des Metropolitankapitels).